Rechtsschutz Versicherung

Leistungsumfang

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall; in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgbühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen – in der Regel bis zu 50.000 € – werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 € je Rechtsschutzfall.

Leistungsarten

Schadensersatz-Rechtsschutz

Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Arbeits-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Beratungsrechtsschutz

Opfer-Rechtsschutz

Rechtsschutz in Unterhaltssachen

Rechtsschutz in Ehesachen