private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in Deutschland ist

  • eine Versicherung gegen das Risiko der Krankheit und ihrer Folgen,
  • ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung,
  • eine Pflichtversicerung für alle Personen, entweder per
    • Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) oder
    • Privater Krankenversicherung (PKV),
  • geregelt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch und im Versicherungsvertragsgesetz.

Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für Therapien bei Krankeit Mutterschatt und oft auch nach Unfall. Sie ist ein zweigliedriger Teil des Gesundheitssystems im deutschen Sozialversicherungssystem.

In der GKV teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den allgemeinen Beitragssatz, den Zusatzbeitrag müssen die Arbeitnehmer alleine tragen. Hier können Sie durch einen Wechsel in eine günstigere Kasse Prämien sparen, die Sie dann in eine private Zusatzversicherung für bessere Leistungen investieren (Zähne, Brillen etc.).

Annahmevoraussetzungen für die PKV

Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind in der Regel:

  • Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Selbständige und Freiberufler
  • Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (2017: 57.600 Euro)
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze auch befreite Studenten (2014: 450 Euro im Monat, z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder)

Für ein Angebot einer privaten Krankenversicherung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit Sie auch die beste Abicherung bekommen.