Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Allgemeine Informationen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein steuer- und sozialrechtliches Reformpaket, welches von der Bunderegierung im Jahr 2017 beschlossen wurde.
Damit soll für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen gesorgt werden. Das Ziel wird durch zwei Maßnahmen-Pakete erreicht und steigert die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sowie durch das Sozialpartnermodell erheblich. Das BRSG ist seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
1. Paket: Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Grundsicherungsfreibetrag
Förderbetrag für Geringverdiener
Riester-bAV Verbesserung
Vereinfachung der Vervielfältigungsregelung und Nachholung
Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
2. Paket Sozialpartnermodell, die „reine Beitragszusage“
Zukünftig können Tarifvertragsparteien eine neue Zusage-Art, die „reine Beitragszusage“ vereinbaren, bei welcher der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrages lediglich die Zahlung eines Beitrages an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zusagt.
Die Subsidiär-Haftung entfällt. Die Haftung für den gezahlten Beitrag oder die aus den Beiträgen erwirtschafteten Leistungen entfallen hierbei für den Arbeitgeber. Eine Insolvenzsicherung (z.B. durch den Pensionssicherungsverein) findet nicht statt. Dies wird helfen, Beiträge künftig renditeoptimiert anzulegen.