Private Haftpflichtversicherung

Nach & 823 Abs.1 BGB haftet jeden im vollen Umfang ohne Grenze nach oben für einen privat fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schaden. Somit ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder Bürger haben sollte.

Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach und Vermögensschäden. Natürlich gibt es zu der einfachen Absicherung einige Zusatzrisiken, die man je nach Bedarf mit in den Schutz einschließen kann.

  • Mietsachschäden
  • Deliktunfähige Kinder
  • Schlüsselverlust
  • Ehrenamt
  • Gefälligkeitsschäden
  • Ausfallversicherung
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
  • u.v.m.
https://lotse.softfair-server.de/b2c/#/ergebnis/phv?userexid=2d9df2b0-1306-11e5-8000-fc8c26b417db